Fangschaltung

Fangschaltung
Fạng|schal|tung 〈f. 20; Tel.〉 Gerät zur Feststellung der Rufnummern von Anrufern (die z. B. anonym in beleidigender od. erpresserischer Absicht anrufen)

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Fạng|schal|tung, die:
vgl. Fangeinrichtung:
die Post hatte eine F. installiert, die eine Rückverfolgung der Gespräche ermöglichte.

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Fangschaltung,
 
an vermittlungstechnischen Fernmeldeeinrichtungen anzubringende Zusatzschaltung zur Feststellung des Anschlusses eines anonymen Anrufers oder von Störungen, die zu falschen Vermittlungen führen. Der Angerufene bewirkt durch eine vorgeschriebene Aktion, dass an die Sprechadern des Verbindungsweges ein elektrisches Potenzial gelegt wird, wodurch die normalerweise vom Anrufer durch Auflegen des Handapparats gelöste Verbindung zurückverfolgt werden kann.

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Fạng|schal|tung, die: vgl. ↑Fangeinrichtung: die Post hatte während des Telefonterrors eine F. installiert, die eine Rückverfolgung der Gespräche ermöglichte (BM 14. 9. 76, 14); Auch hielt der Minister nichts davon, dem nächtlichen Störer mit einer F. aufzulauern (Spiegel 21, 1982, 120).

Universal-Lexikon. 2012.

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